Falls Sie aus einem der Mitgliedsstaaten des Schengen-Abkommens - Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slovakei, Slovenien, Schweden, Spanien, Tschechische Republik oder Island und Norwegen (die nicht EU-Mitglieder sind) - sind brauchen Sie keinen Reisepass um in Spanien einreisen zu dürfen. Ein Personalausweis wird ausreichen.
Bürger aus EU-Staaten die nicht Mitglieder des Schengen-Abkommens sind müssen einen gültigen Reisepass vorzeigen um in Spanien einreisen zu dürfen. Dazu gehören Großbritannien und Irland und auch neue Mitglieder der EU wie Zypern (2004 beigetreten), Bulgarien und Rumänien (beide im Jahr 2007 beigetreten).
Sind sie aus einem der oben genannten Länder, Schweiz oder Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Norwegen, Island und Liechtenstein) brauchen Sie kein besonderes Visum um nach Spanien einreisen oder in Spanien wohnen zu dürfen. Falls Sie planen länger als 3 Monate zu bleiben müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Bürger der folgenden Länder brauchen kein Visum, nur einen gültigen Reisepass, für einen Aufenthalt von weniger als 90 Tagen in Spanien: Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hong Kong und Macao (China), Israel, Japan, Kanada, Kroatien, Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Singapur, Südkorea, Uruguay, USA, Venezuela.
Falls Sie aus einem dieser Länder sind und gerne für länger als 3 Monate in Spanien arbeiten oder studieren möchten, müssen Sie das passende Visum beantragen. Die Vereinbarungen und Verfahren sind von Land zu Land unterschiedlich, fragen Sie also am besten beim Konsulat nach.
Ein Schüler-/Studentenvisum für Spanien zu bekommen ist nicht sehr schwer, solang Ihre Schule/Uni die nötigen Unterlagen zur Verfügung stellt. Außer einer offiziellen Einladung benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis, ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis und einen Finanznachweis für die private Versicherung während des Aufenthaltes.
Eine Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen ist dahingegen viel komplizierter und die Gesetze dafür ändern sich ständig. Der spanische Arbeitgeber muss die notwendigen Papiere im Arbeitsamt einreichen, inklusive einem Nachweis, dass kein Spanier die Stelle besetzen kann.
Durch ein Gesetz wurde festgelegt, dass kein illegaler Einwanderer eine Arbeitsgenehmigung beantragen kann.